Unser Konzept
heute
Der Verein „Gemeinsam statt einsam“ e.V.
hat das Erdgeschoss und den ersten
Stock des von der Haus St. Vinzenz von Paul GmbH erbauten Hauses Louise von
Marillac gemietet. Der Verein „Gemeinsam statt einsam“ ist aber nicht Betreiber
einer Wohngemeinschaft, sondern nur Vermieter der Appartements und Hüter des
Kon-zeptes. Einen „Heimleiter“ gibt
es im Haus „Louise von Marillac“
nicht, das Angehö-rigengremium ist die oberste Instanz für das Geschehen des
Alltags in der WG.
Mit dem Haus Louise von Marillac –
Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene wird bis zu 12 Menschen der Aufenthalt im
häuslichen Umfeld und der familiären Atmos-phäre einer Wohngemeinschaft
ermöglicht. Diese Wohn- und Lebensform ermöglicht individuelle Pflege und
Betreuung und ist Vielen eine willkommene Alternative zum Pflegeheim. Die
Wohngemeinschaft ermöglicht den
Angehörigen Demenzbetroffen-er, insbesondere Kleinostheimer Bürgern/innen, den
Kontakt ohne großen Aufwand intensiv fortzusetzen und somit die familiären Bande
aufrecht zu erhalten. Mit diesem Beitrag leistet das Konzept einen
beachtenswerten Beitrag um bestmögliche Rahmenbedingung für eine idealtypische
Umsetzung des Pflegequalitätsgesetzes vom 01.08.2008.
Standort
Mit dem Standort des Hauses Louise von
Marillac in der Bassenser Straße 16 konn-ten eine Reihe von Vorteilen vereint
werden. Die Nähe zum Seniorenzentrum bringt Synergieeffekte in organisatorischen
Belangen und ermöglicht die
Inanspruchnahme der Angebote der
Offenen Altenarbeit. Außerdem ist der Zugang zu den Angeboten im Seniorenzentrum
für die Hausbewohner recht leicht. Die räumliche Nähe zur Ein-kaufs- und
Geschäftsmeile Goethestraße ist für die Hausbewohner und für deren Angehörige
sehr vorteilhaft. Auch die beiden Kirchen – die katholische Sankt Lauren-tius
Kirche und die evangelische Sankt Markus Kirche – sind in Laufnähe. Mit der
Einbindung ehrenamtlicher Helfer – z.B. Hospizgruppe, Musiker, Vorleser,
Erzähler, Kirchgangsbegleiter wurde die angestrebte Vernetzung der
Wohngemeinschaft in das gesellschaftliche örtliche Leben erreicht. Die
Hausbewohner bleiben auch in die-ser Lebensphase ihrem angestammten Umfeld
räumlich wie auch persönlich nahe.
Gebäude
Das barrierefreie Haus besteht aus
zwölf Appartements mit jeweils eigener Dusche und WC. Allen Hausbewohnern mit
körperlichen Einschränkungen wird somit eine größtmögliche Mobilität und
Selbständigkeit ermöglicht unter gleichzeitiger Achtung der Privatsphäre. Ein
eigenes Zimmer zu haben ist für viele ältere Menschen eine praktische
Notwendigkeit zur Selbstbestimmung und bietet auch die wichtige
Rück-zugsmöglichkeit. Selbst die Aufstellung einer kleinen Küchenzeile ist
bautechnisch möglich. Jedes Appartement verfügt über einen eigenen Telefon- und
Fernsehan-schluss, der Zugang ist behindertengerecht und mit Hilfe eines Aufzugs
auch im er-sten Stock möglich. Die Zimmer werden bei Auszug bzw. Bewohnerwechsel
renoviert und unmöbliert an die Bewohner übergeben. Jeder Bewohner gestaltet den
persön-lichen Wohnraum individuell nach seinem Geschmack.
Die Gemeinschaftsräume stehen allen
Hausbewohnern zur Verfügung (Eingang und Garderobe mit Einzelbriefkästen und
Türklingeln für die Zimmer, behindertenge-rechten WC, Badezimmer, Abstellräume,
Hauswirtschafts-/Waschraum, Speisekam-mer, als „Herzstück“ den
Gemeinschaftswohnraum mit TV, Radio usw., die Wohn-küche, Arbeitsraum, Flure,
Fahrstuhl, Terrasse, Wintergarten und angrenzenden
„Wohlfühlgarten“).
Der Bauherr/Vermieter stellt nur Möbel
und Einrichtungsgegenstände als Grundaus-stattung zur Verfügung, die sich
üblicherweise nicht in Privathaushalten finden las-sen. In ihrem neuen Zuhause
stellen die Bewohner ihre vertrauten Möbel und finden so Orientierungspunkte und ein höchstmögliches Maß an
Vertrautheit, Sicherheit und Geborgenheit und somit Wohlbefinden. So entstand in
heller, freundlicher Architektur ein ruhiges Wohnmilieu mit familiärem Ambiente
und für alle Hausbewohner über-schaubare räumliche
Strukturen.
Organisation
Die Mitarbeiter/innen der Sozialstation
sollen ein multiprofessionelles Team sein, in dem Berufsgruppen aus dem
pflegerischen, pädagogischen, medizintherapeutischen und aus dem
hauswirtschaftlichen Bereich vertreten sind. In einem abgestimmten
Personalkonzept sollen neben den festen Bezugspersonen (Präsenzpersonen) durch
Integration von Familie, Freunden und ehrenamtlichen Helfer/innen in den Alltag
Kontinuität und Vertrauen ausgestrahlt werden. Alle Mitarbeiter/innen der
Sozial-station sollen entsprechend dem ganzheitlichen Konzept ihre
fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen, sie arbeiten gleichberechtigt und
selbstver-antwortlich miteinander. Es gibt dabei keine grundsätzliche Trennung
zwischen hauswirtschaftlichen Aufgaben und pflegerischen Tätigkeiten
(„Alle-machen-alles-Prinzip“). Die Basisqualifikation für die Grundpflege habe
alle Mitarbeiter/innen. Die Be-handlungspflege obliegt nur den ausgebildeten
Fachkräften.
Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht
eine größtmögliche Normalität des Lebens-alltages. Weg von einem
„trägergesteuerten“ hin zu einem „nutzergesteuerten“ Ver-sorgungssystem. Wie in
der ambulanten Pflege selbstverständlich bestimmen die Hausbewohner/Angehörige,
wer die Pflege und Betreuung erbringt, wie diese Lei-stungen strukturiert
werden, was gegessen und getrunken wird etc. Die Leistungs-erbringer orientieren
sich an den Hausbewohnern und nicht umgekehrt. Die Hausbe-wohner bringen sich in
den Alltag in den Umfang ein, wie es gerade ihrer Situation entspricht.
Formales
Die Hausbewohner/Angehörigen schließen
bei Einzug drei Verträge ab. Für die Prä-senzpersonen rund um die Uhr wird ein
Betreuungsvertrag mit einer Sozialstation abgeschlossen. Dieser
Betreuungsvertrag legt den Standard der Grundbetreuung für alle Bewohner/innen
fest und kann – sofern sich die Wünsche und Anforderungen der
Bewohnergemeinschaft ändern – nach erneuter Verhandlung angepasst
werden.
Der Betreuungsvertrag ist für jeden
Hausbewohner gleich, jedoch fakultativ. Die not-wendigen Dienste aus den
Bereichen Hauswirtschaft und Grundpflege können durch die Mithilfe von
Angehörigen ggfs. sehr gering gehalten werden.
Für die pflegerische Betreuung der
Hausbewohner wird ein Pflegevertrag individuell mit der Sozialstation
vereinbart. Die Anforderungen an den Pflegevertrag unterschei-den sich nicht von
den sonst üblichen ambulanten Verträgen.
Die Abrechnung erfolgt – bei Vorliegen
der Voraussetzungen – über die Kranken- und Pflegekassen .
Hauswirtschaftliche Leistungen im privaten Wohnraum (z.B. Zim-merreinigung)
übernehmen entweder die alten Menschen selbst, deren Angehörige, privat
engagierte Reinigungskräfte oder auch die Sozialstation. Die
Hausmeister-leistungen und die Reinigung der Gemeinschaftsflächen werden über
die Wohnungs-Nebenkosten abgerechnet.
Für die Appartements und das
Nutzungsrecht für die Gemeinschaftsbereiche wird mit dem Verein „Gemeinsam statt
einsam“ e.V. ein Mietvertrag abgeschlossen. Mit die-sem Mietvertrag verpflichten
sich die Angehörigen auch zur Mitarbeit im Angehö-rigengremium.
Die genauen Kosten können dem Flyer
entnommen werden.
Aufnahme und
Verbleib
Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft
ist grundsätzlich für Menschen mit fach-ärztlich festgestellter Demenz möglich.
Darüber hinaus sollte mindestens die Pflege-stufe I vorliegen.
Informationsgespräche können nach Terminvereinbarung mit dem Vereinsvorsitzenden
durchgeführt werden, der auch die Interessenten vormerkt. Sobald ein Appartement
in der Wohngemeinschaft frei ist, informiert der Vereins-vorsitzende die
Interessenten und klärt die Aktualität der Interessensbekundung ab. Die
aktuellen Interessenten werden der
Sozialstation benannt, die die medizinische und sonstigen wichtigen
Lebensumstände abklärt. Anschließend werden die Vor-schläge dem
Angehörigengremium unterbreitet, das über die Aufnahme entscheidet. Erst auf
Basis der Entscheidung des Angehörigengremiums erfolgen die Vertrags-abschlüsse. Wegen
des Prinzips der gemeindenahen Versorgung und zum Erhalt der Kontakte in der
Gemeinde werden Bewerber/innen aus Kleinostheim bevorzugt.
Ein Verbleib in der Wohngemeinschaft
ist grundsätzlich bis zum Tode des Hausbe-wohners möglich. Die Sterbebegleitung
kann durch die Hospizgruppe Kleinostheim unterstützt werden.
Verein „Gemeinsam statt
einsam“
Der Verein wurde am 27.07.2005
gegründet und hat heute folgende Aufgaben: Der Verein
Haus Sankt Vinzenz von Paul GmbH –
Soziale Dienste Kleinostheim -
Die Haus St. Vinzenz von Paul GmbH
ist Bauherr des Hauses Louise von
Marillac. Mittels Generalpachtvertrag wurden die Räumlichkeiten dem Verein „Gemeinsam statt einsam“ e.V. als
Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene zur Verfügung ge-stellt. Die Haus St.
Vinzenz von Paul GmbH greift nicht
in die Tagesangelegenheiten des Vereins „Gemeinsam statt einsam“ e.V. oder des
Angehörigengremiums ein.
Leitbild
Im Geist unserer Namensgeberin Louise
von Marillac wollen wir Demenzbetroffenen helfen zu einem Leben in Würde und
Selbstbestimmung.
Soweit Demenzbetroffene ihre Rechte
nicht mehr selbst artikulieren und vertreten können, wollen wir sie so
vertreten, als wären es unsere Interessen.
Unbeschadet der krankheitsbedingten
Erscheinungen wollen wir Demenzbetroffenen in Liebe, Würde und Respekt
begegnen.
Den Angehörigen Demenzbetroffener
wollen wir mit Rat und Tat helfen, das Schick-sal und die krankheitsbedingten
Belastungen zu erleichtern.
Wir wollen unsere Erfahrungen und
Kenntnisse weitergeben, damit auch überregio-nal unser erfolgreiches Konzept
Demenzbetroffenen helfen kann.
Wir wollen unser Konzept und seine
Umsetzung regelmäßig prüfen und im Bedarfs-fall anpassen, um den veränderten
Bedingungen Rechnung tragen zu können.
Wir wollen mit den politisch
verantwortlichen Kräften unseres Landes zusammen-arbeiten und über unsere Arbeit
informieren, um die gesetzlichen Rahmenbe-dingungen zu
optimieren.
Wir wollen im Rahmen unserer jeweiligen
Aufgabenstellung unsere Arbeit bestmög-lich ausführen zum Wohle der uns
anvertrauten Menschen.
Diesem Konzept und Leitbild
verpflichtet sich am 07.10.2010